Zum 24.02.2016 ist – von vielen sicherlich unbemerkt – ein neues Gesetz zur Datenschutzerklärung auf Websites in Kraft getreten. Grundsätzlich soll dieses Gesetz Verbraucher vor dubiosen Geschäften im Netz schützen. In der Realität bedeutet es aber, dass nun fast jeder Websitebetreiber abgemahnt werden könnte.
Das betrifft keineswegs nur große Unternehmen und Online-Shops, sondern auch kleine Websites laufen Gefahr abgemahnt zu werden, wenn die Datenschutzerklärung nicht vollständig ist oder gänzlich fehlt.
Weitere Informationen finden sich auf eRecht24.